Sicherheitsnormen im alpenquerenden Schwerverkehr und Völkerrecht
Zur Verbesserung der Sicherheit des alpenquerenden Schwerverkehrs wird derzeit die Einführung von Mindestsicherheitsnormen für schwere Transportmotorwagen auf den Alpenstrassen diskutiert, wobei zum Schutz der regionalen Wirtschaft gewisse innerschweizerische Transporte «geschont» werden sollen. Die Autorinnen untersuchen die Vorlage auf ihre Völkerrechtskonformität, namentlich anhand des Landverkehrsabkommens, des Abkommens über technische Handelshemmnisse und der Alpenkonvention, und kommen zum Schluss, dass die Verknüpfung dieser beiden Anliegen die Gefahr eines Verstosses gegen das Diskriminierungsverbot aufgrund der Staatsangehörigkeit mit sich bringt.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Die vorgeschlagene Regelung
- 3. Zum anwendbaren internationalen Recht
- 3.1. Landverkehrsabkommen
- 3.2. Abkommen über technische Handelshemmnisse
- 3.3. Alpenkonvention und Verkehrsprotokoll
- 4. Zur Konformität des Umsetzungsvorschlags mit internationalem Recht
- 4.1. Festlegung von Sicherheitsnormen für bestimmte Strecken
- 4.1.1. Landverkehrsabkommen
- 4.1.1.1. Verbot mengenmässiger Beschränkungen (Art. 32 LVA)
- 4.1.1.2. Prinzip der gegenseitigen Abstimmung der Verkehrspolitik (Art. 30 Abs. 1 LVA und Art. 2 Abs. 1 AK)
- 4.1.1.3. Prinzip der Vermeidung von Umwegverkehr (Art. 30 Abs. 2 LVA)
- 4.1.1.4. Grundsatz des freien Marktzugangs
- 4.1.1.5. Grundsatz der Nichtdiskriminierung
- 4.1.1.6. Grundsatz der Verhältnismässigkeit
- 4.1.2. Abkommen über den Abbau technischer Handelshemmnisse
- 4.1.3. Alpenkonvention und Verkehrsprotokoll
- 4.2. Längere Umsetzungsfrist für Transporte mit Bedeutung für die Südschweiz und das Wallis und weitere Ausnahmen
- 4.2.1. Vorliegen einer (materiellen) Diskriminierung
- 4.2.2. Rechtfertigungsgrund
- 4.2.3. Verhältnismässigkeit
- 4.2.3.1. Geeignetheit
- 4.2.3.2. Erforderlichkeit
- 4.2.4. Zwischenfazit
- 5. Zusammenfassung und Fazit
- 5.1. Zusammenfassung
- 5.2. Fazit
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