Neue Verordnung zur Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen
Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 19. August 2020 die neue Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen verabschiedet. Der Vollzug der Verordnung liegt weiterhin bei den Kantonen.
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