Per SMS Geld waschen? Mehrwertdienste und Geldwäschereigesetz
Besprechung der jüngsten Rechtsprechung
Kürzlich bestätigte das BGer im Urteil 2C_488/2018 das Urteil des BVGer B-6225/2016: Die Abrechnung von Nachtzuschlägen des öffentlichen Verkehrs über die Handyrechnung des Kunden (sog. Mehrwertdienst) führt zu einer Anwendung des Geldwäschereigesetzes auf den Telekommunikationsanbieter. Der Entscheid wurde teilweise mit Unverständnis aufgenommen. Ist diese Reaktion gerechtfertigt? Der Autor fasst die wichtigsten Erwägungen der Urteile zusammen und unterzieht diese einer kritischen Würdigung. Dabei nimmt er u.a. Bezug auf die Regelungen der EU sowie des deutschen Rechts und bringt konkrete Vorschläge de lege ferenda vor.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Sachverhalt
- 1.1. Dienstleistung
- 1.2. Prozessgeschichte
- 1.3. Reaktionen und Auswirkungen
- 2. Materiellrechtliche Erwägungen
- 2.1. Vorbemerkung
- 2.2. Verhältnis von Fernmelderecht und Geldwäschereigesetz
- 2.2.1. Allgemeines und Fragestellung
- 2.2.2. Argumente der Beschwerdeführerin
- 2.2.3. Erwägungen des BGer/des BVGer
- 2.2.4. Würdigung
- 2.2.5. Zwischenfazit
- 2.3. Vorliegen einer Dienstleistung für den Zahlungsverkehr
- 2.3.1. Allgemeines und Fragestellung
- 2.3.2. Argumente der Beschwerdeführerin
- 2.3.3. Erwägungen des BGer/des BVGer
- 2.3.4. Würdigung
- 2.3.5. Zwischenfazit
- 2.4. Inkasso
- 2.4.1. Allgemeines und Fragestellung
- 2.4.2. Argumente der Beschwerdeführerin
- 2.4.3. Erwägungen des BGer/des BVGer
- 2.4.4. Würdigung
- 2.4.5. Zwischenfazit
- 2.5. Fehlende Geldwäschereigefahr und Verhältnismässigkeit
- 2.5.1. Allgemeines und Fragestellung
- 2.5.2. Argumente der Beschwerdeführerin
- 2.5.3. Erwägungen des BGer/des BVGer
- 2.5.4. Würdigung
- 2.5.5. Zwischenfazit
- 3. Schlussbemerkungen
- 3.1. Gesamtbetrachtung und Denkanstösse
- 3.2. Vorschlag de lege ferenda
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