Jusletter

Änderung der Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Medienmitteilungen
  • Rechtsgebiete: Landesverteidigung. Militärrecht. Notstand, Öffentliche Finanzen, Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren
  • Zitiervorschlag: Jurius, Änderung der Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe, in: Jusletter 17. August 2020
Sämtliche geleisteten Zivilschutztage sollen bei der Reduktion der Ersatzabgabe angerechnet werden. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. August 2020 beschlossen. Die geänderte Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

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