Bundesgericht weist Revisionsgesuch nach EGMR-Entscheid ab
BGer – Das Bundesgericht weist das Revisionsgesuch eines Mannes ab, dessen fürsorgerische Unterbringung nach Strafverbüssung vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) 2019 beanstandet wurde. Die vom EGMR zuerkannte Entschädigung ist geeignet, die Folgen der festgestellten Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) auszugleichen. Die Voraussetzungen für eine Revision des ursprünglichen Bundesgerichtsentscheides sind damit nicht erfüllt. (Urteil 5F_14/2019, 5F_15/2019, 5F_16/2019, 5F_17/2019, 5F_18/2019)
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