Beschuldigter FCZ-Fan wehrt sich gegen Durchsuchung von Handys
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Fans des FC Zürich abgewiesen. Die Zürcher Staatsanwaltschaft kann nun die Daten von zwei Handys sichten, die bei einer Hausdurchsuchung beim 25-Jährigen sichergestellt wurden. (Urteil 1B_564/2019)
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