Bank haftet nicht für von Hackern erteilte Zahlungsaufträge
BGer – Eine Genfer Privatbank haftet nicht für unrechtmässige Abbuchungen von einem Kundenkonto, da sie kein schwerer Fehler trifft. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Hacker hatten sich Zugang auf das Mail-Konto eines Kunden verschafft und Überweisungen auf von ihnen bestimmte Konten veranlasst. (Urteil 4A_9/2020)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare