Amtshilfe an Frankreich: Keine Parteistellung mehr für die UBS
BVGer – Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die Parteistellung der UBS für die noch ausstehenden Verfahren betreffend ein Amtshilfeersuchen aus Frankreich zu Recht aberkannt. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht und lehnt die Beschwerde der UBS ab. (Urteil A-1510/2020)
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