Rechtlicher Rahmen für Robo Advisor
Die Corona-Krise verhilft dem Zeitalter der Digitalisierung zu Hochkonjunktur. Bargeldzahlungen werden selbst für kleine Beträge nur noch ungern geduldet. Der natürliche Kundenberater ist zwar noch erreichbar, aber meist nur noch per E-Mail oder Telefon. Spätestens jetzt könnte auch für Finanzdienstleistungen eine nächste Ära eingeläutet werden: Diejenige des bis anhin diskret auftretenden Robo Advisor. Die Autoren geben einen Überblick über die privatrechtlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen für Robo Advisor.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 1.1. Ausgangslage
- 1.2. Definition
- 1.3. Technische Umgebung
- 1.4. Vorteile und Risiken
- 2. Privatrecht
- 2.1. Einschlägige Vertragsbeziehungen
- 2.2. Vermögensverwaltung
- 2.3. Anlageberatung
- 3. Aufsichtsrecht
- 3.1. Vorbemerkungen
- 3.1.1. Hintergrund der neuen Finanzmarktarchitektur
- 3.1.2. Räumlicher Geltungsbereich
- 3.2. Bewilligung und Aufsicht nach FINIG
- 3.2.1. Einführung
- 3.2.2. Vermögensverwalter
- 3.2.3. Organisation
- 3.2.4. Aufsicht
- 3.2.5. Übergangsfristen
- 3.2.6. Zwischenfazit
- 3.3. Anwendung und Pflichten des FIDLEG
- 3.3.1. Vorbemerkungen
- 3.3.2. Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich
- 3.3.3. Kundensegmentierung
- 3.3.4. Registrierungspflicht der Kundenberater
- 3.3.5. Anschluss an eine Ombudsstelle
- 3.3.6. Verhaltensregeln
- 3.3.6.1. Grundlagen
- 3.3.6.2. Informationspflicht
- 3.3.6.3. Angemessenheits- und Eignungsprüfung
- 3.3.6.4. Pflicht zur bestmöglichen Ausführung (best execution)
- 3.3.6.5. Dokumentation und Rechenschaft
- 3.3.7. Organisatorische Massnahmen
- 3.3.8. Interessenkonflikte
- 3.3.9. Werbung
- 3.3.10. Angebot von Finanzinstrumenten
- 3.3.11. Übergangsfristen des FIDLEG
- 3.3.12. Zwischenfazit
- 3.4. Geldwäschereibekämpfung
- 4. Würdigung und Schlussfolgerung
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