Familiennachzug für minderjährigen Neffen aus Syrien abgewiesen
BVGer – Ein aus Syrien stammendes Ehepaar kann seinen Neffen nicht im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz holen, auch wenn er bei ihnen aufgewachsen ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat einen entsprechenden Entscheid des Staatssekretariats für Migration (SEM) bestätigt. (Urteil F-3408/2019)
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