Jusletter

«Ansprüche im Zusammenhang mit der vertraglichen Beschaffenheit des Kaufobjekts» im Spannungsfeld zwischen UN-Kaufrecht (CISG) und nationalem Recht

  • Autor/Autorin: Thomas Koller
  • Beitragsart: Jusletter-Jubiläum
  • Rechtsgebiete: Kaufrecht, Europarecht und Internationales Recht, Obligationenrecht, Internationales Handelsrecht
  • DOI: 10.38023/ede60ace-d1a5-46c2-9e2d-c6d628576435
  • Zitiervorschlag: Thomas Koller, «Ansprüche im Zusammenhang mit der vertraglichen Beschaffenheit des Kaufobjekts» im Spannungsfeld zwischen UN-Kaufrecht (CISG) und nationalem Recht, in: Jusletter 11. Mai 2020
Genauso wie im innerstaatlichen Recht spielen auch im internationalen Kaufrecht «Ansprüche im Zusammenhang mit der vertraglichen Beschaffenheit des Kaufobjekts» eine wichtige Rolle. Bei grenzüberschreitenden Kaufverträgen, die dem UN-Kaufrecht (CISG) unterliegen, stehen entsprechende Ansprüche gestützt auf das Einheitsrecht in einem Spannungsverhältnis zu funktional äquivalenten Ansprüchen nach nationalem Recht. Das Schweizerische Bundesgericht hat in diesem Problemfeld ein wegleitendes Urteil gefällt.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Problemlage
  • III. Das Verhältnis zwischen den Rechtsbehelfen des Käufers gemäss UN-Kaufrecht bei Vertragswidrigkeit der Ware zum Grundlagenirrtum des schweizerischen Rechts
  • 1. Allgemeines
  • 2. Das Verhältnis zwischen UN-Kaufrecht und Sacheigenschaftsirrtum gemäss Lehre
  • 3. Das Verhältnis zwischen UN-Kaufrecht und Sacheigenschaftsirrtum gemäss schweizerischer Rechtsprechung
  • a. Der Ausgangsfall
  • b. Das Urteil des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt vom 24. August 2018
  • c. Das Urteil des Bundesgerichts vom 28. Mai 2019
  • d. Die Reaktion der Literatur auf das Bundesgerichtsurteil
  • IV. Entreacte: Hat dieses (wegleitende) Bundesgerichtsurteil Auswirkungen auf die Rechtsprechung zum Verhältnis zwischen Irrtumsanfechtung und nationalem Sachmängelgewährleistungsrecht?
  • V. Konkurrenz anderer funktional äquivalenter Rechtsbehelfe mit den Regelungen des UN-Kaufrechts über die Vertragswidrigkeit der Ware
  • 1. Das Verhältnis zwischen der Täuschung nach nationalem Recht und den Regelungen des UN-Kaufrechts über die Vertragswidrigkeit der Ware
  • 2. Das Verhältnis zwischen der culpa in contrahendo nach nationalem Recht und den Regelungen des UN-Kaufrechts über die Vertragswidrigkeit der Ware
  • VI. Fazit

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