Jusletter

Corona-Krise und Mietrecht – Rechtsöffnungsrichter in der Verantwortung

  • Autor/Autorin: Thomas Koller
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht, Miet- und Pachtrecht
  • DOI: 10.38023/51b1b83f-428c-4910-b1d0-cd9f383628c8
  • Zitiervorschlag: Thomas Koller, Corona-Krise und Mietrecht – Rechtsöffnungsrichter in der Verantwortung, in: Jusletter 4. Mai 2020
Ob Geschäftsmieterinnen und -mieter, die vom notrechtlich angeordneten Lockdown betroffen sind, den Mietzins überhaupt – und wenn ja, in welchem Umfang – schulden, ist umstritten. Soweit sich Mietvertragsparteien nicht aussergerichtlich einigen, sollten sich die paritätischen Schlichtungsbehörden für Miet- und Pachtrecht um einen Vergleich bemühen können, bevor sich Gerichte mit der Sache befassen. Dazu kann es aber nur kommen, wenn Rechtsöffnungsrichterinnen und Rechtsöffnungsrichter verantwortungsbewusst handeln.

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