Disziplinarverfahren betreffend Bundesanwalt Lauber abgeschlossen
Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) hat das Disziplinarverfahren betreffend Bundesanwalt Michael Lauber abgeschlossen. Nach Durchführung der Untersuchung ist die AB-BA zur Erkenntnis gelangt, dass der Bundeswalt verschiedene Amtspflichten verletzt hat. So hat er mehrfach die Unwahrheit gesagt, illoyal gehandelt, den Code of Conduct der Bundesanwaltschaft verletzt und die Untersuchung der AB-BA behindert.
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