Jusletter

Bewilligung von Kaufsrechten ausländischer Personen

  • Autor/Autorin: Adrian Glatthard
  • Beitragsart: Urteilsbesprechungen
  • Rechtsgebiete: Kaufrecht, Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
  • DOI: 10.38023/29565291-5fac-4f30-889d-cc25a6ad9b57
  • Zitiervorschlag: Adrian Glatthard, Bewilligung von Kaufsrechten ausländischer Personen, in: Jusletter 17. Februar 2020
Der Erwerb von Grundstücken in der Schweiz durch Personen im Ausland ohne Niederlassungsrecht bedarf einer kantonalen Bewilligung. Die Bewilligung kann grundsätzlich nur im Rahmen des kantonalen Kontingents erteilt werden. Auch die Begründung von Kaufs-, Vorkaufs- oder Rückkaufsrechten gilt als Erwerb im Sinne des BewG. Mit Entscheid vom 12. Juni 2017 hat das Verwaltungsgericht des Kantons Bern festgehalten, dass ein Kaufsrecht dem kantonalen Kontingent bei der Einräumung (und nicht bei der Ausübung) anzurechnen ist.

Inhaltsverzeichnis

  • a. Zum Sachverhalt (Zusammenfassung)
  • b. Zur Streitfrage
  • c. Zum Rechtlichen
  • d. Bemerkungen

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