Jusletter

Kündigung von Staatsverträgen

  • Autoren/Autorinnen: Andrea Caroni / Silvan von Burg
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Öffentliches Recht, Völkerrecht, Politische Rechte, Übriges Verfassungsrecht
  • DOI: 10.38023/2b6d4b38-514d-490f-b5da-a23962daed41
  • Zitiervorschlag: Andrea Caroni / Silvan von Burg, Kündigung von Staatsverträgen, in: Jusletter 3. Februar 2020
Wer in der Schweiz für den Abschluss von Staatsverträgen zuständig ist, ist seit Langem klar geregelt. Unklar war bislang hingegen die Zuständigkeit für Kündigungen (und Änderungen) von Staatsverträgen. Der Bundesrat und das Parlament vertraten hierzu bisweilen sogar gegensätzliche Ansichten. Aufgrund einer parlamentarischen Initiative wurde diese Kompetenzfrage nun mittels Gesetzesänderung geklärt. Dieser Beitrag beleuchtet die frühere und die jüngste Diskussion zu dieser Zuständigkeitsfrage und stellt die neue Lösung vor, die per 2. Dezember 2019 in Kraft getreten ist.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Bisherige Rechtslage
  • 1. Gerichtspraxis
  • 2. Lehre
  • 3. Bisherige Haltung des Bundesrates
  • III. Chronologie der Vorlage
  • 1. Initiative und Vorentwurf der Staatspolitischen Kommission des Ständerates (SPK-S)
  • 1.1. Parlamentarische Initiative der SPK-S
  • 1.2. Der Vorentwurf im Detail
  • 1.2.1. Keine Notwendigkeit einer Verfassungsänderung
  • 1.2.2. Materieller statt formeller Parallelismus der Zuständigkeiten
  • 1.2.3. Vorgeschlagene Gesetzesänderungen
  • 2. Ergebnisse der Vernehmlassung
  • 3. Stellungnahme des Bundesrates
  • 3.1. Grundsätzliches
  • 3.2. Verfassungsänderung
  • 3.3. Änderungen Gesetz
  • 4. Definitiver Entwurf der SPK-S
  • 5. Debatte im Ständerat
  • 6. Debatte in der SPK-S und im Nationalrat
  • 7. Schlussabstimmung, Referendumsfrist, Inkrafttreten
  • IV. Würdigung der Vorlage

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.