Jusletter

Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO

  • Autor/Autorin: Marcel Griesinger
  • Beitragsart: Wissenschaftliche Beiträge
  • Rechtsgebiete: Datenschutz, Europarecht
  • DOI: 10.38023/1f7870f5-cf7a-488e-8439-4b8d0ff3dafd
  • Zitiervorschlag: Marcel Griesinger, Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO, in: Jusletter 20. Januar 2020
Durch das seit Mai 2018 geltende EU-Datenschutzrecht, die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurden die Betroffenenrecht erheblich gestärkt. Dies hat zur Folge, dass sich Unternehmen erheblich gesteigerten gesetzlichen Anforderungen ausgesetzt sehen. Vor diesem Hintergrund stellt der Beitrag den datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch gem. Art. 15 DSGVO aus Unternehmenssicht detailliert dar und geht darauf ein, in welchen Konstellationen die DSGVO auf Schweizer Unternehmen zur Anwendung gelangt. Schliesslich werden zwei aktuelle Urteile hierzu ausführlich dargestellt und die wesentlichen Konsequenzen aus Unternehmenssicht zusammengefasst.

Inhaltsverzeichnis

  • Einleitung
  • A. Der Auskunftsanspruch aus Art. 15 DSGVO
  • I. Inhalt und Umfang des Auskunftsanspruchs
  • II. Form der Auskunftserteilung
  • III. Kosten der Auskunftserteilung
  • IV. Frist für die Auskunftserteilung
  • V. Feststellung der Identität des Auskunftsersuchenden
  • VI. Einschränkungen des Rechts auf Auskunftserteilung
  • B. Rechtsprechung zum Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO
  • I. Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg vom 20. Dezember 2018
  • 1. Überblick
  • 2. Gegenstand des Rechtsstreits
  • 3. Entscheidung in der Rechtssache
  • 4. Gerichtliche Begründung für die Bejahung des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs aus Art. 15 DSGVO
  • 4.1. Anwendbarkeit
  • 4.2. Verarbeitung personenbezogener Daten
  • 4.3. Anspruch auf Auskunftserteilung der personenbezogenen Leistungs- und Verhaltensdaten
  • 5. Praxisfolgen des Urteils
  • 6. Bedeutung des Urteils aus Sicht von Schweizer Unternehmen
  • II. Urteil des Landgerichts (LG) Köln vom 18. März 2019
  • 1. Überblick
  • 2. Gegenstand des Rechtsstreits
  • 3. Entscheidung in der Rechtssache
  • 4. Gerichtliche Begründung für die Verneinung des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs aus Art. 15 DSGVO
  • 5. Praxisfolgen des Urteils
  • 5.1. Kein allumfassender Auskunftsanspruch
  • 5.2. Substantiiertes Vorbringen in Bezug auf die eingeforderten Informationen erforderlich
  • 6. Bedeutung des Urteils aus Sicht von Schweizer Unternehmen
  • III. Zusammenfassung zur Grundausrichtung beider Urteile
  • C. Fazit

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