Versicherung darf Leistung bei Notwehr nicht kürzen
BGer – Die Unfallversicherung Helsana hat die Leistungen für einen bei einem Diebstahl schwer verletzten Mann zu Unrecht um die Hälfte gekürzt. Der Versicherer war der Ansicht, dass sich der Portugiese an einem Kampf beteiligt habe und deshalb mitschuldig sei. (Urteil 8C_193/2019)
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