Jusletter

BLS-Sicherheitsangestellter darf Schlagstock nicht mehr tragen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben, Polizei- und Ordnungsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, BLS-Sicherheitsangestellter darf Schlagstock nicht mehr tragen, in: Jusletter 21. Oktober 2019
BGer – Ein Sicherheitsangestellter der BLS kann seinen Dienst nur noch ohne Schlagstock absolvieren, da ihm die Waffentragbewilligung wegen zwei Einträgen im Strafregister entzogen wurde. Das Bundesgericht stützt den entsprechenden Entscheid der Berner Kantonspolizei. (Urteil 2C_269/2019)

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