Die eidgenössische Einigungsstelle für Arbeitsstreitigkeiten
Bedeutung, Zuständigkeit und Verfahren
Die eidgenössische Einigungsstelle für Arbeitsstreitigkeiten ist für überkantonale Arbeitskonflikte zuständig. Die Literatur beschäftigt sich kaum mit ihr, obwohl Arbeitskämpfe in der Schweiz zunehmen. Deshalb vermittelt der vorliegende Beitrag einen Überblick über Bedeutung, Zuständigkeiten und Verfahren der eidgenössischen Einigungsstelle. Dabei identifiziert er offene Fragen und nimmt Stellung, insbesondere auch zur noch wenig beleuchteten potentiellen Rolle der eidgenössischen Einigungsstelle als Schiedsgericht, das effizienter und v.a. kostengünstiger als ein privates Schiedsgericht nach Gesamtarbeitsvertrag sein kann.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Eidgenössische und kantonale Einigungsstellen
- III. Zuständigkeit und Zusammensetzung der eidgenössischen Einigungsstelle
- 1. Sachliche Zuständigkeit
- 2. Örtliche Zuständigkeit
- 3. Subsidiarität zur privaten Streitbeilegung
- 4. Zusammensetzung der eidgenössischen Einigungsstelle
- IV. Zur Friedenspflicht vor der eidgenössischen Einigungsstelle
- V. Kantonales Einigungsamt als interkantonale Einigungsstelle
- VI. Spezifisch zur eidgenössischen Einigungsstelle als Schlichtungsstelle
- 1. Parteien und Einleitung des Verfahrens
- 2. Gang und Beendigung des Verfahrens
- 3. Ermittlung des Sachverhaltes und Schweigepflicht
- 4. Verhandlungspflicht
- 5. Kosten und Dauer
- VII. Spezifisch zur eidgenössischen Einigungsstelle als Schiedsstelle
- VIII. Exkurs: Zum Schiedsgericht nach Art. 335j OR
- IX. Schlussbemerkungen
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