Neuer Leitfaden zur Bemessung der Genugtuung nach Opferhilfegesetz
Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat den Leitfaden zur Bemessung der Genugtuung nach Opferhilfegesetz (OHG) grundlegend überarbeitet. Die überarbeitete Fassung enthält für die Opfer verschiedene Verbesserungen. Unter anderem wurden die Bandbreiten für die Beeinträchtigung der sexuellen Integrität generell angehoben. Für die Beeinträchtigung der psychischen Integrität wurden erstmals Bandbreiten festgelegt. Insgesamt ermöglicht der neue Leitfaden eine Weiterentwicklung der Praxis.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare