Deux juges cantonaux doivent se récuser
BGer – Das Bundesgericht hat den Ausstand von zwei Neuenburger Richter angeordnet, die mit der wiederholten Beurteilung eines wegen Drogenhandels angeklagten Bürgers beauftragt waren. Die Anmerkungen der Richter im ersten Prozess können den Eindruck erwecken, dass der Fall schon entschieden sei. (Urteil 1B_310/2019) (el)
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