Jusletter

Zum Konkurs einer Factoringgesellschaft aus praktischer Sicht

  • Autoren/Autorinnen: Roman Sturzenegger / Thomas Sprecher
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: SchKG, Auftrag, Factoring
  • Zitiervorschlag: Roman Sturzenegger / Thomas Sprecher, Zum Konkurs einer Factoringgesellschaft aus praktischer Sicht, in: Jusletter 26. August 2019
Der Factoringvertrag stellt als Innominatkontrakt ein juristisch relativ komplexes Gebilde dar. Das gesamte Factoringverhältnis umfasst neben den Vertragsparteien noch die Debitoren sowie den Kreditgeber der Factoringgesellschaft. In dieser Matrix von Rechten, Pflichten, Zessionen und Sicherungszessionen nimmt die Factoringgesellschaft die Position in der Mitte ein. In ihrem Konkurs werden zusätzliche Ebenen von rechtlichen und praktischen Herausforderungen geschaffen. Zu vielen Themen bestehen in der Lehre Kontroversen. Der vorliegende Beitrag soll eine praktische Einschätzung zu relevanten Themen bieten.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Übersicht und schematische Darstellung eines typischen Factoringverhältnisses
  • 1. Das Factoringgeschäft
  • 2. Vertragliche Ausgestaltung des Factorings und rechtliche Einordnung
  • II. Auswirkungen des Konkurses im Allgemeinen
  • III. Auswirkung des Konkurses der Factoringgesellschaft auf das Factoringverhältnis
  • 1. Konkursrisiko einer Factoringgesellschaft
  • 2. Auswirkungen auf den Factoringvertrag
  • 2.1. Kein Dahinfallen des Factoringvertrags
  • 2.2. Leistungsverweigerungsrecht und Vertragsrücktritt gemäss Art. 83 OR
  • 2.3. Kündigung aus wichtigem Grund
  • 3. Auswirkung auf die Globalzessionen und die Forderungen im Factoringverhältnis
  • 3.1. Ausgangslage
  • 3.2. Auswirkungen auf die Globalzessionen und die zedierten Forderungen im Allgemeinen
  • 3.3. Auswirkungen auf die unter den Globalzessionen zedierten Forderungen im Einzelnen
  • 3.4. Aussonderungsrechte des Kunden als Zedent im Rahmen der fiduziarischen Zession
  • 3.5. Aussonderungsrechte und Sicherheiten des Kreditgebers als Sicherungszessionar
  • 4. Weitere praktische Gegebenheiten im Konkurs der Factoringgesellschaft
  • IV. Schlusswort

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