Urner Polizeioffizier muss im Kanton wohnen
BGer – Die Urner Sicherheitsdirektion hat einen hohen Polizeioffizier zu Recht dazu verpflichtet, sich wieder im Kanton Uri niederzulassen. Gemäss Bundesgericht verstiess sie mit der Verfügung nicht gegen die Niederlassungsfreiheit des Polizeioffiziers. (Urteil 8C_733/2018)
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