Jusletter

Urner Polizeioffizier muss im Kanton wohnen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Polizei- und Ordnungsrecht, Öffentliches Dienstrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Urner Polizeioffizier muss im Kanton wohnen, in: Jusletter 12. August 2019
BGer – Die Urner Sicherheitsdirektion hat einen hohen Polizeioffizier zu Recht dazu verpflichtet, sich wieder im Kanton Uri niederzulassen. Gemäss Bundesgericht verstiess sie mit der Verfügung nicht gegen die Niederlassungsfreiheit des Polizeioffiziers. (Urteil 8C_733/2018)

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