La plainte d’un cinéphile est irrecevable, selon la CEDH
EGMR – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist auf die Beschwerde eines Paraplegikers nicht eingetreten, dem der Zugang zu einem Genfer Kino aus Sicherheitsgründen nicht gewährt wurde. Der EGMR hat in der Rechtssache Glaisen c. Suisse die Klage mehrheitlich für unzulässig erklärt. Diese Entscheidung ist endgültig. (Urteil 40477/13) (dr)
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