Bundesgericht geht beim Autoleasing von informierten Kunden aus
BGer – Ein verlockender Leasing-Zins auf einer Plakatwerbung mit nicht lesbarem Kleingedruckten zu den Vertrags-Konditionen verstösst nicht gegen die Preisbekanntgabeverordnung. Das Bundesgericht hat den Freispruch für einen Marketingleiter bestätigt. (Urteile 6B_1284/2018 und 6B_55/2019)
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