Jusletter

Dringlichkeitsbeschlüsse nach Art. 238 Abs. 1 SchKG

Ausgewählte praktische Probleme bei dringlichen Beschlüssen der ersten Gläubigerversammlung im Konkursverfahren

  • Autoren/Autorinnen: Marlen Stöckli / Kurt Stöckli
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: SchKG
  • Zitiervorschlag: Marlen Stöckli / Kurt Stöckli, Dringlichkeitsbeschlüsse nach Art. 238 Abs. 1 SchKG, in: Jusletter 24. Juni 2019
In Konkursverfahren stellen sich nach Konkurseröffnung oft Fragen, deren Beantwortung grosse finanzielle Auswirkungen für die Gläubiger nach sich ziehen kann. Vielfach sind noch vor Konkurseröffnung Handlungen vorgenommen und Zustände geschaffen worden, die im Interesse der Gesamtheit der Gläubiger einer schnellen Entscheidung bedürfen. Das Gesetz stellt diesbezüglich verschiedene Instrumente, insbesondere das Instrument des dringlichen Beschlusses der ersten Gläubigerversammlung nach Art. 238 Abs. 1 SchKG, zur Verfügung. Wie diese Bestimmung gehandhabt werden kann, sollen die nachfolgenden Ausführungen zeigen.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Problemstellung anhand eines Beispiels aus der Praxis
  • 2. Allgemeines zu den Zirkularbeschlüssen
  • 3. Kompetenz der ersten Gläubigerversammlung / Unterscheidung Not- und Dringlichkeitsverkauf
  • 4. Die Frage der besonderen Dringlichkeit
  • 5. Das Ermessen der Konkursverwaltung und das Interesse der Gesamtheit der Gläubiger als Richtschnur
  • 6. Abtretung nach Art. 260 SchKG und Sicherstellung des Massainteresses
  • 7. Fazit

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