Jusletter

Aufhebung der Nachlassstundung nach Art. 296a SchKG

(gelungene Sanierung vor Ablauf der Stundung)

  • Autoren/Autorinnen: Isaak Meier / Felix Rutschmann
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: SchKG, Aktienrecht
  • Zitiervorschlag: Isaak Meier / Felix Rutschmann, Aufhebung der Nachlassstundung nach Art. 296a SchKG, in: Jusletter 24. Juni 2019
Nach revidiertem SchKG kann die Nachlassstundung bei gelungener Sanierung aufgehoben werden. Seit Inkrafttreten 2014 kam es bei Unternehmen zu lediglich 5 Aufhebungen. In Analogie zum Konkursaufschub genügt es nach den Verfassern, dass realistische und nachvollziehbare Aussichten auf Fortführung des Unternehmens bestehen. Wichtig ist, dass die Stundung davor still erfolgen kann. Entgegen der Gerichtspraxis wird die viermonatige Frist für die stille/provisorische Stundung durch die Dauer des Beschwerdeverfahrens bei Erteilung der aufschiebenden Wirkung verlängert. Der Gesetzgeber sollte jedoch diese Frist um weitere 4 Monate verlängern.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Vorbemerkungen und Entstehungsgeschichte
  • II. Praktische Bedeutung von Art. 296a SchKG seit Inkrafttreten
  • 1. Allgemeines
  • 2. Aufhebung der Nachlassstundung nach Art. 296a SchKG mit laufendem Betrieb
  • III. Voraussetzungen für die Aufhebung der Nachlassstundung, falls die Sanierung «gelingt» (Art. 296a Abs. 1 SchKG)
  • 1. Einleitung
  • 2. Wahrscheinlichkeitsgrad der Fortführungsfähigkeit des Unternehmens für die Beendigung der Nachlassstundung nach Art. 296a SchKG im Lichte der Prüfung der analogen Frage beim Konkursaufschub
  • 3. Zentrale Bedeutung der Feststellungen der Revisionsstelle und des Berichtes des Sachwalters
  • 4. Beizug von Gutachten durch Gericht und/oder Sachwalter
  • 4.1. Problemstellung
  • 4.2. Gerichtliches Gutachten durch Nachlassgericht
  • 4.3. Beizug eines Gutachters durch den Sachwalter
  • 5. Behandlung von umstrittenen Forderungen
  • IV. Rechtslage für Handlungen während der Nachlassstundung nach ihrer Aufhebung nach Art. 296a SchKG
  • V. Rechtsmittelfragen: Problematik der stillen provisorische Nachlassstundung und aufschiebende Wirkung
  • 1. Problemstellung
  • 2. Verlängerung der stillen/provisorischen Nachlassstundung bis zum Abschluss des Beschwerdeverfahrens durch Erteilung der aufschiebenden Wirkung
  • 3. Abschliessende Bemerkungen

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