Keine Angst vor Dashcams
Video-Aufnahmen als Beweismittel im Zivilprozess
Über die Verwertbarkeit von privaten Videoaufzeichnungen, vor allem von Dashcams, wurde schon viel diskutiert. Allerdings wurden dabei Fragen nicht gestellt, die je nach Beantwortung erheblichen Einfluss auf die Beurteilung der Verwertbarkeit haben. Insbesondere ist das DSG nicht per se anwendbar und auch nicht jedes Video ist persönlichkeitsverletzend. Greift beides nicht, muss die Aufnahme ohne weiteres als Beweismittel zugelassen werden.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Urteil des Deutschen Bundesgerichtshofs
- 3. Verwertbarkeit von Beweismitteln nach ZPO
- a. Suche nach einem Hinderungsgrund der Verwertbarkeit
- b. Interessenabwägung bei Widerrechtlichkeit
- 4. Fazit und Zusammenfassung
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