Überfall auf Haus in Ibach SZ: Fall geht zurück ans Kantonsgericht
BGer – Das Kantonsgericht Schwyz muss sich nochmals mit dem Überfall auf ein Haus in Ibach befassen, bei dem ein Mann zwei Personen mit einer Schusswaffe verletzte. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Haupttäters gutgeheissen. (Urteil 6B_881/2018)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare