Jusletter

Datenbearbeitung bei «Helsana+» teilweise rechtswidrig

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Rechtsgebiete: Datenschutz, Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: Jurius, Datenbearbeitung bei «Helsana+» teilweise rechtswidrig, in: Jusletter 1. April 2019
BVGer – Ein Teil der Datenbeschaffung beim App-gestützten Bonusprogramm «Helsana+» genügt nicht den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Die Verwendung von rechtmässig beschafften Daten von lediglich grundversicherten Personen ist jedoch nicht widerrechtlich. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (Urteil A-3548/2018)

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