Jusletter

Der Verfassungsanspruch auf existenzsichernde Leistungen

  • Autor/Autorin: Pascal Coullery
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Sozialhilferecht
  • Zitiervorschlag: Pascal Coullery, Der Verfassungsanspruch auf existenzsichernde Leistungen, in: Jusletter 25. März 2019
Seit einigen Jahren werden Leistungen der Sozialhilfe von kantonalen Gesetzgebern immer wieder in Frage gestellt, drastische Kürzungen werden diskutiert und zum Teil beschlossen. In der politischen Debatte erscheint die Dispositionsfreiheit der kantonalen Gesetzgeber schier grenzenlos. Der Autor ist im Auftrag der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS der Frage nachgegangen, inwieweit die Bundesverfassung einen Rahmen definiert, der den kantonalen Leistungskürzungen rechtlich verbindliche Schranken setzt.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Ausgangslage: Fragestellung und Vorgehen
  • 2. Der Anspruch auf existenzsichernde Leistungen auf Verfassungsebene: grundrechtliche Verankerung
  • 2.1. Anknüpfungspunkte de constitutione lata
  • 2.1.1. Menschenwürde (Art. 7 BV)
  • 2.1.2. Diskriminierungsverbot (Art. 8 Abs. 2 BV)
  • 2.1.3. Persönliche Freiheit (Art. 10 BV)
  • 2.1.4. Recht auf Hilfe in Notlagen (Art. 12 BV)
  • 2.1.4.1. Grammatikalische Auslegung von Art. 12 BV
  • 2.1.4.2. Historische Auslegung von Art. 12 BV
  • 2.1.5. Existenzsichernde Leistungen als Voraussetzung für die Ausübung anderer Grundrechte
  • 2.2. Der sachliche Schutzbereich eines Grundrechts auf existenzsichernde Leistungen
  • 2.2.1. Das Leistungsniveau
  • 2.2.1.1. Das Existenzminimum der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
  • 2.2.1.2. Das betreibungsrechtliche Existenzminimum
  • 2.2.2. Grenzen von Kürzungen des grundrechtlichen Anspruchs auf existenzsichernde Leistungen
  • 2.2.2.1. Anwendbarkeit der Schrankenregelung von Art. 36 BV
  • 2.2.2.2. Das Willkürverbot (Art. 9 BV)
  • 2.3. Der persönliche Schutzbereich eines Grundrechts auf existenzsichernde Leistungen
  • 3. Der Anspruch auf existenzsichernde Leistungen auf Gesetzesebene: verfassungs- und völkerrechtskonforme Auslegung
  • 3.1. Allgemeine Staatsziele der Wohlfahrtsförderung und der Chancengleichheit (Art. 2 Abs. 2 und 3 BV)
  • 3.2. Das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard (Art. 11 IPWSKR)
  • 3.3. Kinderspezifische Referenznormen (Art. 11 und 41 BV; Art. 27 und 31 KRK)
  • 4. Fazit: Der Schutz existenzsichernder Leistungen in seinen verschiedenen Dimensionen

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