Jusletter

Aide au suicide : une accompagnatrice ne sera pas inquiétée

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben, Strafprozessrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Aide au suicide : une accompagnatrice ne sera pas inquiétée, in: Jusletter 25. Februar 2019
BGer – Die Begleitperson einer Sterbehilfsorganisation wird nicht strafrechtlich verfolgt. Die Klage des Ehemanns einer Frau, die sich umgebracht hatte, wurde vom Bundesgericht abgewiesen. Das Gericht des Kantons Thurgau hatte sich geweigert, auf seine Klage einzugehen. (Urteil 6B_1024/2018) (jb)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.