Stationäre Massnahme für taubstummen Mann bestätigt
BGer – Das Bundesgericht hat eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und eine stationäre therapeutische Massnahme für einen taubstummen jungen Mann bestätigt. Er vergewaltigte und missbrauchte Mitschülerinnen und Mitschüler. (Urteil 6B_1167/2018)
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