Aargauer Polizeioffizier muss strenger bestraft werden
BGer – Das Obergericht Aargau muss einen Polizeioffizier auch wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung verurteilen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Offizier liess 2009 eine Wohnung stürmen. Dabei wurde ein randalierender Mann durch zwei Schüsse verletzt. (Urteile 6B_258/2018, 6B_262/2018, 6B_263/2018, 6B_281/2018)
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