Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser
 
Das Fürstentum Liechtenstein feiert im Jahr 2019 sein 300-jähriges Bestehen. Ausserdem kann es auf 40 Jahre Mitgliedschaft im Europarat zurückblicken. Passend zu diesem Jubiläum analysiert Patricia M. Schiess Rütimann das Verhältnis zwischen Landesrecht und Völkerrecht und zeigt auf, dass die EMRK in Liechtenstein auch heute im Verfassungsrang steht. Anders als die Schweiz kennt Liechtenstein seit 1921 ein institutionell eigenständiges Verfassungsgericht, den Staatsgerichtshof, und nimmt eine inhaltliche Vorprüfung von Volksinitiativen vor.

Der Vertragsentwurf zum Rahmenabkommen mit der EU liegt auf dem Tisch. Der Bundesrat sagt zum Verhandlungsergebnis weder Ja noch Nein, sondern schickt dieses in eine innenpolitische Konsultation bis April 2019. Michael Ambühl und Daniela Scherer formulieren im Hinblick auf ein mehrheitsfähiges Verhandlungsresultat konkrete Präzisierungsvorschläge: Ausnahmen von der Rechtsübernahmepflicht in vitalen Bereichen, Vereinfachung des Streitbeilegungsprozesses, Relativierung der Guillotine-Klausel.

Maradonas Hand Gottes oder Thierry Henrys «hand of frog» waren wohl klare Fälle: Ein Handspiel im Fussball liegt vor, «wenn ein Spieler oder eine Spielerin den Ball absichtlich mit der Hand oder dem Arm berührt.». Der Begriff der Absicht stellt eine besondere Form des Vorsatzes im Strafrecht dar. Als Strafrichter kennt sich Tom Frischknecht mit der Zurechnung von Verantwortlichkeit aus. In seinem Essay geht er der Frage nach, ob die strafrechtliche Zurechnungslehre zur Klärung beitragen kann, wann im Fussball ein Handspiel zu pfeifen ist.

Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die Woche.
 
Daphne Röösli
Produktmanagerin Jusletter

 

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