Un bénéficiaire de prestations sociales non contributives peut être obligé de résider en Suisse
EGMR – In seinem heutigen Urteil in der Rechtssache Belli und Arquier-Martinez gegen die Schweiz hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit einer Mehrheit (sechs Stimmen zu eins) entschieden, dass es sich um eine Nichtverletzung von Artikel 14 (Verbot der Diskriminierung) in Verbindung mit Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention handelt. (Urteil 65550/13) (dr)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare