Der Bundesrat bewilligt E-Voting in diversen Kantonen
An seiner Sitzung vom 7. Dezember 2018 hat der Bundesrat den Kantonen Bern, Luzern, Freiburg, Basel-Stadt und Genf die Grundbewilligungen für Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen erneuert. Die jeweils befristeten Bewilligungen gelten ab dem Urnengang vom 10. Februar 2019.
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