Die sich wandelnde Rezeption der ILO-Standards in der Rechtsprechung
In seinem Grundsatzentscheid BGE 144 I 50 (2C_499/2015) hat das Bundesgericht auf eine Beschwerde des SSP/VPOD (Sindacato svizzero dei servizi pubblici/Verband des Personals öffentlicher Dienste) Zürich/Lugano hin festgehalten, dass ein generelles Zutrittsverbot für Gewerkschaften zu Arbeitsplätzen von Kantonsangestellten unzulässig ist. Bahnbrechend ist das Urteil nicht nur wegen seines Inhalts zu Zutritts- und Informationsrechten der Gewerkschaften, sondern auch weil für die Begründung über die EMRK hinaus auch ILO- und anderes Arbeits-Völkerrecht angewendet wird. Das könnte auch Konsequenzen für den Kündigungsschutz im OR haben.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare