Jusletter

«Der Mensch ist gesund.»

Gedanken eines Mediziners zu einer richterlichen Vermutung in BGE 144 V 50

  • Autor/Autorin: Jörg Jeger
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht, Verwaltungsverfahren
  • Zitiervorschlag: Jörg Jeger, «Der Mensch ist gesund.» , in: Jusletter 8. Oktober 2018
Bundesrichterin Dr. iur. Alexia Heine und Gerichtsschreiberin lic. iur. Beatrice Polla erwähnten in einem Aufsatz zum indikatorenorientierten Abklärungsverfahren nach BGE 141 V 281, es sei davon auszugehen, der Mensch sei gesund. Dieser Satz hat bereits Eingang in ein Leiturteil (BGE 144 V 50, E. 4.3) gefunden. Der folgende Aufsatz eines Mediziners geht der Frage nach, ob sich diese Aussage auf empirisches Datenmaterial stützen kann und welche Bedeutung richterliche Vermutungen haben können.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Epidemiologische Daten zum Gesundheitszustand der Schweizer Bevölkerung
  • 3. Der Gesundheitsbegriff in Medizin und Recht
  • 4. Beweisgegenstand und Beweisregel im sozialversicherungsrechtlichen Rentenverfahren
  • 5. Interne und externe Validität einer wissenschaftlichen Studie
  • 6. Die Bedeutung von richterlichen Vermutungen
  • 7. Fazit

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.