Beteiligung an krimineller Organisation: Strafmass bestätigt
BGer – Das Bundesgericht bestätigt die Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten für einen irakischen Mann, der als Zugehöriger des «Islamischen Staats» (IS) für die Terrororganisation aktiv war. Es weist die Beschwerde des Verurteilten gegen den Entscheid des Bundesstrafgerichts vom Oktober 2017 ab. Eine erste Beschwerde des Mannes hatte das Bundesgericht 2017 teilweise gutgeheissen. (Urteil 6B_1385/2017)
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