Steuern: Amtshilfe an Indien trotz gestohlener Daten zulässig
BGer – Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) darf Indien Amtshilfe in Steuersachen leisten, auch wenn das Ersuchen möglicherweise auf den gestohlenen Daten von Hervé Falciani basiert. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 2C_648/2017)
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