Jusletter

Sozialhilfebezug ist nicht zwingend Zeichen mangelnder Integration

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht, Sozialhilferecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Sozialhilfebezug ist nicht zwingend Zeichen mangelnder Integration, in: Jusletter 13. August 2018
BVGer – Weil eine bestens integrierte syrisch-ukrainische Familie während der Ausbildung des Familienvaters Sozialhilfe bezog, hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) den Kindern die vorzeitige Erteilung einer Niederlassungsbewilligung verweigert. Das Bundesverwaltungsgericht hat diesen Entscheid nun aufgehoben. (Urteil F-4152/2016)

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