Sozialhilfebezug ist nicht zwingend Zeichen mangelnder Integration
BVGer – Weil eine bestens integrierte syrisch-ukrainische Familie während der Ausbildung des Familienvaters Sozialhilfe bezog, hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) den Kindern die vorzeitige Erteilung einer Niederlassungsbewilligung verweigert. Das Bundesverwaltungsgericht hat diesen Entscheid nun aufgehoben. (Urteil F-4152/2016)
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