La justice valaisanne doit revoir le renvoi de Schlomo Mintz
BGer – Die Walliser Justiz muss sich erneut mit der Entlassung von Schlomo Mintz, dem künstlerischen Leiter des internationalen Musikfestivals Sitten, im Jahr 2012 befassen. Das Bundesgericht ist der Ansicht, dass es nicht die gesamten Umstände des Falles geprüft hat. (Urteil 4A_129/2017) (dr)
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