FINMA veröffentlicht teilrevidierte Geldwäschereiverordnung-FINMA
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA passt die Geldwäschereiverordnung-FINMA an. Die Anpassungen sind Teil eines Gesamtpakets und beinhalten Massnahmen als Folge des FATF-Länderberichts der Schweiz und berücksichtigen die Rückmeldungen in der Anhörung. Sie treten am 1. Januar 2020 in Kraft.
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