Jusletter

«Harry Popper»-Kondome: Sex-Shop muss Gewinn abgeben

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Markenrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, «Harry Popper»-Kondome: Sex-Shop muss Gewinn abgeben, in: Jusletter 25. Juni 2018
BGer – Der Verkauf von «Harry Popper»-Kondomen kommt den Betreiber der Magic X-Erotikläden teuer zu stehen. Die Sex-Shop-Kette schuldet dem Markeninhaber von «Harry Potter», Warner Bros Entertainment, über CHF 160'000. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 4A_12/2018)

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