Gelungene Reintegration ist bei Strafmass zu berücksichtigen
BGer – Integriert sich ein Angeklagter während des Strafverfahrens beruflich und sozial, so muss dies bei der Prognose und Bemessung einer allfällig teilbedingten Strafe beachtet werden. Dies hat das Bundesgericht entschieden und einen Fall an das Kantonsgericht Jura zurückgewiesen. (Urteil 6B_1247/2017)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare