Erfolglose Beschwerde gegen Freispruch von Martin Bäumle
BGer – Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde gegen den Freispruch für Martin Bäumle wegen Amtsgeheimnisverletzung nicht eingetreten. Eingereicht hatten die Beschwerde jene Unternehmen, deren privater Gestaltungsplan vom Dübendorfer Stimmvolk 2011 abgelehnt wurde. (Urteil 6B_1200/2017)
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