Staatsanwalt ist nicht an Strafvorschlag aus abgekürztem Verfahren gebunden
BGer – Die Staatsanwaltschaft darf in einem ordentlichen Verfahren eine strengere Strafe fordern als diejenige, die sie der beschuldigten Person im Rahmen eines zuvor erfolglos gebliebenen abgekürzten Verfahrens vorgeschlagen hat. (Urteil 6B_1023/2017)
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