Jusletter

Betreuungsunterhalt für Kinder: Bemessung nach «Lebenshaltungskosten-Methode»

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Familienrecht. Eherecht, Beziehungen zwischen Eltern und Kindern. Vormundschaft / Erwachsenenschutz
  • Zitiervorschlag: Jurius, Betreuungsunterhalt für Kinder: Bemessung nach «Lebenshaltungskosten-Methode», in: Jusletter 28. Mai 2018
BGer – Zur Bemessung des 2017 eingeführten Betreuungsunterhalts für die gemeinsamen Kinder von verheirateten oder unverheirateten Eltern kommt die «Lebenshaltungskosten-Methode» zur Anwendung. Der Betreuungsunterhalt umfasst somit grundsätzlich die Lebenshaltungskosten der betreuenden Person, soweit diese wegen der Kinderbetreuung nicht selber dafür aufkommen kann. (Urteil 5A_454/2017)

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