Vorerst dürfen sechs der neuen SBB-Doppelstockzüge in Betrieb gehen
BVGer – Von den neuen Doppelstockzügen der SBB können sechs Stück am 26. Februar 2018 auf der Basis der befristeten Betriebsbewilligung im Fernverkehr eingesetzt werden. Dies geht aus einer Zwischenverfügung des Bundesverwaltungsgerichts hervor. (Urteil A-359/2018)
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