Jusletter

Vorerst dürfen sechs der neuen SBB-Doppelstockzüge in Betrieb gehen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Rechtsgebiete: Eisenbahnen, Verwaltungsrecht, Gleichheit aller Menschen
  • Zitiervorschlag: Jurius, Vorerst dürfen sechs der neuen SBB-Doppelstockzüge in Betrieb gehen, in: Jusletter 19. Februar 2018
BVGer – Von den neuen Doppelstockzügen der SBB können sechs Stück am 26. Februar 2018 auf der Basis der befristeten Betriebsbewilligung im Fernverkehr eingesetzt werden. Dies geht aus einer Zwischenverfügung des Bundesverwaltungsgerichts hervor. (Urteil A-359/2018)

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